ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Leistungsinhalte
- Die konkreten Aufgabenstellungen sind detailliert in der Leistungsbeschreibung im Angebot beschrieben; das Coaching/die Beratung beginnt am zum vorher festgelegten Datum.
- Die Auftragnehmerin ist in der Durchführung ihrer Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber weisungsfrei und gestaltet ihre Arbeit gemäß den Anforderungen des Projekts nach eigenen Maßstäben.
- Die Auftragnehmerin ist in eigener Verantwortung verpflichtet, im Rahmen ihrer Leistungen die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten.
§ 2 Laufzeit & Kündigung
- Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf eine Dauer von 12 Monaten getroffen.
- Nach Abschluss des Kick-off-Workshops werden sich die Parteien über eine mögliche Fortführung des Coachings/der Beratung verständigen; eine Fortführung findet nur dann statt, wenn beide Parteien der Fortführung zustimmen. Im Fall einer Fortführung verlängert sich diese Vereinbarung automatisch, solange keine Kündigung ausgesprochen wird; eine Kündigung ist jedoch von beiden Seiten nach einer initialen Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten jederzeit zum Monatsende des Folgemonats möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail oder unterschriebenes Anschreiben).
- Im Fall der Kündigung hat die Auftragnehmerin das Recht, eine Abschlussrechnung für alle zu diesem Zeitpunkt bereits vom Kunden abgerufenen erbrachten Leistungen zu stellen.
- Jede Partei hat das Recht, diesen Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen, wenn die andere Partei in grob fahrlässiger Weise oder absichtlich gegen wesentliche vertragliche Pflichten dieser Vereinbarung verstößt.
- Die wesentlichen vertraglichen Pflichten für die außerordentliche Kündigung sind unter anderem:
- Verletzung der Geheimhaltungsvereinbarung;
- Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers von mehr als vier Wochen.
§ 3 Vergütung
- Die Höhe der Vergütung berechnet sich aus dem gewählten Programm (siehe Angebot) zuzüglich möglicherweise individuell gebuchter Zusatzleistungen und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- In der genannten Pauschale sind alle Kosten (Honorar, inklusive Nebenkosten) außer projektbedingter Reisekosten enthalten; falls weitere Zusatz- oder Sonderkosten anfallen sollten, so wird die Auftragnehmerin dies vorab mit dem Auftraggeber abstimmen.
- Reisekostenabrechnungen gemäß der Reisekostenrichtlinie (Anlage B) sind separat zum Ende eines Monats zu erstellen und sind im folgenden Zahllauf zu berücksichtigen. Die für die Fahrten zum Leistungsort (Projektstandort) benötigten Zeiten werden nicht gesondert vergütet; sie bilden weder Reise- noch Arbeitszeit und sind in den genannten Pauschalen enthalten.
§ 4 Rechnungsstellung
- Individuelle Workshops außerhalb des aktuellen Angebots werden jeweils innerhalb von vier Wochen nach Durchführung in Rechnung gestellt.
- Die Monatsrechnung für ein Jahresprogramm erfolgt jeweils am Monatsanfang und wird dem Auftraggeber per Email zugestellt; zusätzlich gebuchte Einzeltage oder Einzelleistungen werden in der auf die Durchführung folgenden Monatsrechnung berücksichtigt.
- Als Zahlungsziel werden 15 Tage ab Rechnungsdatum vereinbart. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Berlin.
§ 5 Termintreue & Cancellation Policy
- Terminverschiebungen von bis zu 3 Monaten sind jederzeit ohne Zusatzkosten möglich. Die Absage eines gesondert vereinbarten Workshops bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin ist ebenfalls kostenfrei; bei einer Absagefrist von weniger als vier Wochen behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, den Workshop anteilig mit 50% der Workshop-Pauschale in Rechnung zu stellen. Bei einer Absage innerhalb von weniger als 5 Werktagen hat die Auftragnehmerin das Recht, die gesamte Summe in Rechnung zu stellen.
§ 6 Gewährleistung & Haftung
- Beide Parteien verpflichten sich zu Transparenz, Fairness und Neutralität, und die Auftragnehmerin verpflichtet sich, das gesamte ihr bekannte Branchen- und Methoden Know-how sowie ihre eigenen darüber hinaus gehenden Erfahrungen einzusetzen.
- Leistungsmängel, die vom Auftraggeber geltend gemacht werden, hat die Auftragnehmerin durch kostenfreie Nachbesserung zu beheben. Schlägt diese zweimal fehl, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
- Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung (siehe Angebot). Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg kann keinesfalls zugesichert werden. Planungen und Prognosen über die wirtschaftliche Zukunft werden auf der Grundlage von anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden erstellt, für deren Eintreffen aber keine Haftung übernommen werden kann.
- Die Auftragnehmerin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist stets auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; die zu ersetzende Schadenshöhe ist dabei auf das Zweifache des vereinbarten Honorars beschränkt. Soweit eine bestehende Versicherung des Auftraggebers den entstandenen Schaden ersetzt, ist die Haftung auf den nicht durch den Versicherer gedeckten Schaden begrenzt.
- Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht
- bei Vorsatz;
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei zwingender Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Abtretungen
- Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin nicht auf Dritte übertragen werden.
§ 8 Vertraulichkeit
- Die Parteien vereinbaren wechselseitig strenge Vertraulichkeit. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr bekannt gewordenen Erkenntnisse und Informationen streng vertraulich zu behandeln.
- Die vorstehenden Verpflichtungen finden keine Anwendung bei Informationen und Kenntnissen, die öffentlich bekannt sind oder werden; bei Informationen und Kenntnissen, die ausschließlich als nicht vertraulich bezeichnet werden; wenn der Auftragnehmerin die Informationen und Kenntnisse nachweisbar bereits vor Übergabe bekannt waren; wenn die Informationen und Kenntnisse nachweisbar von einem Dritten zugänglich gemacht wurden, sofern der Dritte sie ohne eine Verletzung der Rechte des Auftraggebers oder der Auftragnehmerin erworben hat.
- Die Vertraulichkeitsvereinbarung gilt auch über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus.
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er bei Bedarf als Referenz und in Presseveröffentlichungen genannt werden darf. Er stimmt einer Veröffentlichung seines Firmennamens und Logos auf der Website der Auftragnehmerin zu.
§ 9 Nebentätigkeit und Wettbewerbsverbot
- Der Auftragnehmerin steht es frei, auch für andere Unternehmen tätig zu sein.
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Auftraggeber jeden ihr bekannt gewordenen Interessenkonflikt, der sich aus einer anderen Tätigkeit ergeben kann, anzuzeigen.
§ 10 Schriftform
- Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 11 Teilungültigkeit
- Sollten einzelne Teile dieses Vertrags ungültig sein oder werden, behalten die übrigen Teile ihre Gültigkeit, wenn es dem gemeinsamen Willen der Parteien entspricht.
- Die Parteien werden die ungültigen Bestimmungen durch gültige ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrags am nächsten kommen.
§ 12 Leistungsort, Gerichtsstand
- Leistungsort ist Berlin. Andere Leistungsorte sind nach vorheriger Absprache möglich.
- Dieser Vertrag wird in Deutschland unterzeichnet und unterliegt deutschem Recht; Gerichtsstand ist Berlin